Recht durch Willkür ersetzt
"Wenn dieses Verhalten Schule macht, dann wird unserer Rechtsordnung eine tragende Säule entzogen: die Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen", fährt Gnisa fort. Im rechtsstaatlichen System gelte die Herrschaft des Rechts. Über die Auslegung des Rechts hätten letztverbindlich die Gerichte zu entscheiden. "Wer diese Leitplanken des Zusammenspiels von Judikative und Exekutive durchbricht – möge die Absicht dahinter noch so verständlich sein –, der ersetzt das Recht durch Willkür. Dieses Handeln ist keine Zivilcourage, sondern eine bewusste Schädigung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie."
Vertrauen in Rechtsstaat erschüttert
Die Stadt Wetzlar sei als vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden, unterstreicht der DRB. Im demokratischen Rechtsstaat obliege die verbindliche Auslegung von Recht und Gesetz den unabhängigen Gerichten. Sowohl die Gesetzesbindung der Verwaltung wie auch die Gewaltenteilung seien tragende Grundprinzipien der rechtsstaatlichen Grundordnung, die auf keinen Fall – und seien die Zwecke politisch auch noch so verständlich – missachtet werden dürften, um das Vertrauen in das Funktionieren des Rechtsstaates nicht zu beschädigen.