Richterbund: Gesetzentwurf gegen Hasspostings im Internet greift zu kurz

Der Deutsche Richterbund kritisiert den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken. "Die Vorschläge des Ministers greifen zu kurz", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, am 20.03.2017 dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen kann nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können."

Netzwerke sollten verbindlich Auskunft über Hetzer erteilen müssen

Bisher hätten die Staatsanwaltschaften Probleme, Auskünfte von den Netzwerken über die Identität anonymer Hetzer zu bekommen, führte der Vertreter des Richterbundes aus. "Es braucht verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im Inland, die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger reagieren". Der Gesetzentwurf sehe diese Auskunftsstellen zwar vor, sie blieben im Ergebnis aber freiwillig, weil keine Sanktion drohe, wenn sie nicht eingerichtet würden.

Auskunftsanspruch auch für Betroffene gefordert

Zudem sollten Opfer von Hassbotschaften einen direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke erhalten. "Wer im Netz verleumdet oder beleidigt wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf Unterlassen oder Schadenersatz klagt", betonte Rebehn. Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. "Es macht auf die Täter weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden, sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadenersatzforderungen drohen."

Gesetzentwurf sieht Verpflichtung zu schneller Löschung strafbarer Inhalte vor

Dem Entwurf zufolge sollen Unternehmen etwa dazu verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Geplant ist zudem eine vierteljährliche Berichtspflicht über den Umgang mit Beschwerden. Vorgesehen sind auch Bußgelder bei Verstößen gegen die Berichtspflicht oder bei mangelhafter Umsetzung des Beschwerdemanagements – sie können in Millionenhöhe liegen.

Redaktion beck-aktuell, 20. März 2017 (dpa).

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