Der Deutsche Richterbund lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten wegen rechtsstaatlicher Bedenken ab. Die anlassunabhängige Erhebung und Verarbeitung sämtlicher Fluggastdaten verletze in eklatanter Weise die Persönlichkeitsrechte aller Flugreisenden, betont er in seiner Stellungnahme zum Fluggastdatengesetz, mit dem europäische Vorgaben umgesetzt werden sollen.
Mangelnde justizielle Einbindung und Kontrolle des Datenaustauschs moniert
So seien die Anlasstaten für die Verarbeitung der Daten zu weit und unbestimmt formuliert, erläutert der DRB. Darüber hinaus sehe der Gesetzentwurf einen Datenaustausch mit anderen Stellen und Ländern zum großen Teil ohne justizielle Einbindung und Kontrolle vor. An verschiedenen Stellen würden die Vorgaben der EU-Richtlinie nicht eingehalten.
Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig
Einer Verhältnismäßigkeitsprüfung halte der Gesetzentwurf unter Abwägung der betroffenen Persönlichkeitsrechte der Fluggäste, den hohen öffentlichen wie privaten Kosten der Maßnahme sowie der fraglichen Effektivität der Fluggastdatenverarbeitung nicht stand.
Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2016.
Zum Thema im Internet
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie auf den Seiten des DRB.
Aus der Datenbank beck-online
Wendt/Rasche, Fluggastdatenspeicherung im Lichte der EuGH-Rechtsprechung, ZD-Aktuell 2016, 05205
Datenschutzrecht: Zustimmung des Parlaments zu EU-Richtlinie über Verwendung von Fluggastdaten,
EuZW 2016, 323
Aus der Datenbank beck-online
EU-Parlament stimmt Verwendung von Fluggastdaten zu, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom
15.04.2016,
becklink 2002996