Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) angestoßene Reform des Strafverfahrens als Reform mit Augenmaß, auf die die Justizpraxis dringend warte. Sie könne Gerichtsprozesse deutlich beschleunigen. Die Bundesregierung habe eine kluge Balance gefunden, ohne die Rechte der Beschuldigten zu schleifen, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn, am 13.05.2019.
Missbräuchliche Befangenheitsanträge sollen eingedämmt werden
Geplant ist unter anderem, dass sich Nebenkläger mit gleichen Interessen vor Gericht zusammen vertreten lassen. Außerdem soll es weniger Möglichkeiten geben, Hauptverhandlungen durch in aller Regel unbegründete Befangenheitsanträge zu stören oder sie durch immer neue Beweisanträge zu verzögern. Das sehen Eckpunkte des Bundesjustizministeriums vor, die Medienvertretern vorliegen.
Mehr Befugnisse für Ermittler bei Wohnungseinbrüchen
Rebehn sagte, wichtig sei auch, dass die Befugnisse der Ermittler bei Wohnungseinbrüchen erweitert würden. Die Polizei soll bei schwerwiegenden Taten Telefongespräche und Mails künftig überwachen dürfen. Besonders Einbruchserien könnten so besser aufgeklärt werden, kommentierte Rebehn.
Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Wehowsky, Zur Justage - Befangenheitsgesuche und Beweisanträge, NStZ 2019, 59
Dallmeyer, Reformbedarf im Recht der Befangenheitsanträge, Besetzungsrügen und Beweisanträge?, StV 2018, 533
Kudlich, Strafprozess - noch mehr Reformbedarf?, ZRP 2018, 9
Rebehn, "Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Strafjustiz leidet", DRiZ 2017, 306
Aus dem Nachrichtenarchiv
Richterbund hält StPO-Reform für überfällig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.05.2019, becklink 2013006