Rich­ter und An­wäl­te kri­ti­sie­ren hö­he­re Stra­fe bei Woh­nungs­ein­bruch

Das Ko­ali­ti­ons­vor­ha­ben einer hö­he­ren Min­dest­stra­fe für Woh­nungs­ein­brü­che wird nach Ein­schät­zung von Rich­tern und An­wäl­ten nicht zu we­ni­ger Taten füh­ren. Der Prä­si­dent des Deut­schen An­walt­ver­eins (DAV), Ul­rich Schel­len­berg, sagte der "Ber­li­ner Zei­tung" (Aus­ga­be vom 31.03.2017), schon heute könn­ten bis zu zehn Jah­ren Haft ver­hängt wer­den. Trotz­dem wach­se die Zahl der Ein­brü­che seit Jah­ren. Ge­ra­de dies zeige, dass die Ab­schre­ckungs­wir­kung hoher Stra­fen oft über­schätzt wird. Wich­ti­ger als eine Straf­ver­schär­fung sei es, die Ein­bre­cher über­haupt zu fas­sen.

Rich­ter­bund für hö­he­re Po­li­zei­prä­senz und ef­fek­ti­ve Er­mitt­lungs­be­fug­nis­se

Ähn­lich ar­gu­men­tier­te der Deut­sche Rich­ter­bund. "Mög­li­che Ein­bre­cher schreckt am ehes­ten das Ri­si­ko ab, ge­fasst zu wer­den, we­ni­ger die Höhe der dro­hen­den Stra­fe", er­klär­te Ver­bands­ge­schäfts­füh­rer Sven Re­behn in der "Pas­sau­er Neuen Pres­se" (Aus­ga­be vom 31.03.2017). Es brau­che viel­mehr hö­he­re Po­li­zei­prä­senz und ef­fek­ti­ve Er­mitt­lungs­be­fug­nis­se.

Ei­ni­gung der Ko­ali­ti­on auf Min­des­stra­fe von einem Jahr

Die Spit­zen der gro­ßen Ko­ali­ti­on hat­ten im Ko­ali­ti­ons­aus­schuss auf Drän­gen der Union be­schlos­sen, als Min­dest­stra­fe für Woh­nungs­ein­brü­che ein Jahr Ge­fäng­nis fest­zu­set­zen.

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2017 (dpa).

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