Richter und Anwälte kritisieren höhere Strafe bei Wohnungseinbruch

Das Koalitionsvorhaben einer höheren Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche wird nach Einschätzung von Richtern und Anwälten nicht zu weniger Taten führen. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, sagte der "Berliner Zeitung" (Ausgabe vom 31.03.2017), schon heute könnten bis zu zehn Jahren Haft verhängt werden. Trotzdem wachse die Zahl der Einbrüche seit Jahren. Gerade dies zeige, dass die Abschreckungswirkung hoher Strafen oft überschätzt wird. Wichtiger als eine Strafverschärfung sei es, die Einbrecher überhaupt zu fassen.

Richterbund für höhere Polizeipräsenz und effektive Ermittlungsbefugnisse

Ähnlich argumentierte der Deutsche Richterbund. "Mögliche Einbrecher schreckt am ehesten das Risiko ab, gefasst zu werden, weniger die Höhe der drohenden Strafe", erklärte Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn in der "Passauer Neuen Presse" (Ausgabe vom 31.03.2017). Es brauche vielmehr höhere Polizeipräsenz und effektive Ermittlungsbefugnisse.

Einigung der Koalition auf Mindesstrafe von einem Jahr

Die Spitzen der großen Koalition hatten im Koalitionsausschuss auf Drängen der Union beschlossen, als Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche ein Jahr Gefängnis festzusetzen.

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2017 (dpa).

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