Wegen eines schlafenden Richters hat das Bundessozialgericht in Kassel ein Urteil aus Baden-Württemberg aufgehoben. Ereignet hatte sich der Vorfall im Jahr 2016 am Landessozialgericht in Stuttgart, wie das Kasseler Gericht am 19.05.2017 bestätigte. Verhandelt worden war ein Streit um eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Der ehrenamtliche Richter war zu der Verhandlung laut Zeugen zu spät gekommen. Dann sei er "mit auf die Brust gesunkenem Haupt sofort eingeschlafen".
Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt
Die anderen Richter bemerkten dies und stießen ihn mit dem Fuß an - das habe aber nur kurz geholfen. Der betroffene Richter sei "zumindest für einen Teil der mündlichen Verhandlung geistig abwesend" gewesen und habe sich keine eigene Meinung zur Verhandlung bilden können, entschied das Bundessozialgericht. Wegen "nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Berufungsgerichts" müsse die Sache erneut in Stuttgart verhandelt werden.
Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BSG, Nichtzulassungsbeschwerde, Rente, Verfahrensmangel, Erwerbsminderung, Verhandlung, Rechtsanwalt, Verfahrensfehler, Zeichen, Entscheidung, Besetzung, Darlegung, ehrenamtliche Richter, Besetzung des Gerichts, Rente wegen Erwerbsminderung, BeckRS 2017, 110015
BFH, Divergenz; Darlegung; Sachaufklärung; Rügeverlust; Verfahrensmangel; Schlafender Richter, BeckRS 2011, 95488
BFH, Gesetzlicher Richter; Schlafender Richter; Schlafen; Anzeichen; Verfahrensmangel; Darlegung; Rechtliches Gehör; Darlehenshingabe; Nachweise; Darlehensvertrag; Nachweis, BeckRS 2009, 25015415
BVerwG, Schlaf eines Richters während der mündlichen Verhandlung, NJW 2001, 2898