Die Justiz ist dem Führerscheinentzug als alternativer Strafe nicht abgeneigt. Als mittelschwere Sanktion, etwa für Einbrecher und säumige Unterhaltszahler, sei eine Zwangspause für die Kfz-Nutzung zusätzlich zum bisherigen Strafkatalog aus Geld- und Freiheitsstrafen durchaus denkbar. Zu diesem Schluss kamen die Präsidenten aller deutschen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs bei ihrer Jahrestagung in Düsseldorf.
Alternative zu existenzgefährdender Haftstrafe
Die Verhängung von Fahrverboten auch bei Straftaten, die nichts mit dem Auto zu tun haben, sei durchaus denkbar. "Wir verhängen ja auch Geldstrafen für Delikte, die nichts mit Finanzen zu tun haben", hieß es am 24.05.2017. So könne der Führerscheinentzug – etwa anstelle einer existenzgefährdenden Haftstrafe – je nach konkretem Fall eine sinnvolle Sanktion sein.
Schwesig: Führerscheinentzug für säumige Unterhaltszahler
Mehrere SPD-Minister hatten sich im vergangenen Jahr für einen entsprechenden Gesetzentwurf eingesetzt. So hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) den Führerscheinentzug für säumige Unterhaltszahler ins Gespräch gebracht. "Wir sind beim Einfordern von Unterhalt zu lasch", hatte sie gesagt.
Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2017 (dpa).
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Berwanger, Umstrittene Ausweitung des strafrechtlichen Fahrverbots, ZRP 2017, 26
Bode, Das Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe, NZV 2017, 1
Lempp, Die Angst des Straftäters vor dem Fahrverbot, SVR 2017, 20
Janker, Das Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität? - oder: Die Suche nach einer (weiteren) schuldangemessenen und präventiv wirkenden Sanktion, DAR 2017, 8
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