Richter am BVerwG Stephan Gatz im Ruhestand

Mit Ablauf des Monats Januar 2020 ist Richter am Bundesverwaltungsgericht Stephan Gatz in den Ruhestand versetzt worden. Gatz war über 20 Jahre am BVerwG tätig. Er gehörte dort zuletzt dem 4. Revisionssenat an.

Erste Tätigkeit am BVerwG noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter

Gatz studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seine richterliche Laufbahn begann er im August 1982 am Verwaltungsgericht Braunschweig. Ab Februar 1985 war Gatz für zehn Monate in das Rechtsamt des Landkreises Gifhorn abgeordnet. Während dieser Zeit wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Von Februar 1989 bis Januar 1991 war Gatz als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerwG abgeordnet. Im Februar 1993 wurde er unter Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht an das OVG Magdeburg versetzt.

Im November 1999 zum Richter am BVerwG ernannt

Nach seiner Ernennung zum Richter am BVerwG im November 1999 gehörte Gatz bis Dezember 2001 sowohl dem zum damaligen Zeitpunkt für die Verfahren aus den Gebieten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts zuständigen 10. Revisionssenat als auch dem für die überwiegende Zahl der Beamtensachen zuständigen 1. Disziplinarsenat an. Von Januar 2000 bis Dezember 2001 war er zudem Mitglied des 2. Disziplinarsenats. Seit September 2001 gehörte Gatz dem 4. Revisionssenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit März 2009 war. Dieser ist unter anderem für das Bau- und Bodenrecht, das Recht des Ausbaues von Energieleitungen, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen, das Denkmalschutzrecht sowie das Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständig.

Promotion und Tätigkeit beim Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche

Im Mai 2009 promovierte die Universität Osnabrück Gatz zum Doktor der Rechte. Im Januar 2017 wurde er zum Vorsitzenden Richter des Verwaltungssenats beim Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland berufen.

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2020.