Richter am BGH Strohn im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Lutz Strohn ist mit Ablauf des 31.01.2017 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Strohn war 2003 zum Richter am BGH ernannt worden. Er gehörte dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat an.

Karriere begann in Nordrhein-Westfalen

Strohn wurde am 31.08.1951 in Düsseldorf geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er am 25.04.1979 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen beim Land- und Amtsgericht Wuppertal wurde er am 16.06.1982 zum Richter am Landgericht Wuppertal ernannt. Am 27.02.1991 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, wo er neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit von 1996 bis 2002 auch mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut war und am 22.06.1999 zum Vorsitzenden Richter ernannt wurde.

Mitglied des II. Zivilsenats und des Kartellsenats

Am 10.07.2003 wurde Strohn zum Richter am BGH ernannt. Er gehörte seither dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 01.10.2009 war. Zugleich war er seit Juli 2005 Mitglied des Kartellsenats. Für beide Senate war Strohn zudem seit 2007 beziehungsweise 2009 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat ihm 2013 die Bezeichnung Honorarprofessor verliehen.

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2017.

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