Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am 03.09.2019 auf Initiative des Landesministeriums der Justiz beschlossen, am 20.09.2019 im Bundesrat einen Entschließungsantrag gegen das heimliche Filmen oder Fotografieren unter Röcke und Kleider - das sogenannte Upskirting - einzubringen. Ziel der Initiative ist es, zukünftig die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens sicherzustellen.
Justizminister Mertin will “Upskirting“ unter Strafe stellen
Der Justizminister des Landes, Herbert Mertin (FDP), geht unter Bezugnahme auf aktuelle Berichte davon aus, dass das Phänomen des “Upskirtings“ weit verbreitet ist. Er hält das Anfertigen derartiger Bildaufnahmen für einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, insbesondere in das Recht auf Achtung des Intim- und Sexualbereichs der Betroffenen, der durch nichts zu rechtfertigen sei. Deshalb fordert er, das unbefugte Anfertigen von solchen Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit unter Strafe zu stellen. Der Entschließungsantrag soll am 20.09.2019 im Bundesrat vorgestellt werden.
Redaktion beck-aktuell, 3. September 2019.
Aus der Datenbank beck-online
VG München, Belästigung der Allgemeinheit durch Fotografieren unter den Rock fremder Frauen ohne deren Einwilligung, BeckRS 2009, 48325
Flechsig, Schutz gegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, ZUM 2004, 605
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesländer wollen Fotografieren unter Röcke und Kleider verbieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.06.2019, becklink 201340