Dieselfahrer müssen weiter auf ein höchstrichterliches Urteil zu möglichen finanziellen Ansprüchen im Abgasskandal warten. Eine für den 08.01.2019 angesetzte Verhandlung am Bundesgerichtshof ist abgesagt, weil der Kläger seine Revision zurückgenommen hat. Das teilte das Gericht am 11.12.2018 in Karlsruhe mit (Az.: VIII ZR 78/18).
Klage in Vorinstanzen erfolglos
Es wäre die erste Verhandlung überhaupt über eine Diesel-Klage in letzter Instanz am BGH gewesen. Geklagt hatte ein Mann, der 2013 einen Skoda mit illegaler Abschalteinrichtung gekauft hatte. Er wollte deshalb nachträglich bei seinem Autohändler einen Preisnachlass durchsetzen: Durch die spätere Aktualisierung der Motorsoftware seien ihm technische Nachteile entstanden, außerdem sei sein Dieselauto wegen des Skandals generell mit einem Makel behaftet. In den Vorinstanzen – zuletzt am Oberlandesgericht Dresden – hatte der Mann keinen Erfolg.
Warten auf höchstrichterliche Entscheidung geht weiter
Ein Urteil der obersten deutschen Zivilrichter am BGH wäre für alle vergleichbaren Fälle wichtig gewesen. Ihre Rechtsprechung gibt die Linie vor für künftige Entscheidungen der unteren Gerichte. Zu den Hintergründen für die Zurücknahme der Revision war zunächst nichts bekannt. Gut vorstellbar wäre, dass sich die Parteien außergerichtlich verglichen haben.
Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerwG, Zulässigkeit von Dieselfahrverboten, SVR 2018, 271
Witt, Der Dieselskandal und seine kauf- und deliktsrechtlichen Folgen, NJW 2017, 3681
Ring, Rücktrittsrecht vom Fahrzeugkaufvertrag im VW-Abgasskandal, SVR 2017, 441
Faßbender, Der Dieselskandal und der Gesundheitsschutz, NJW 2017,1995
Ring, Abgas-Manipulationssoftware und Gewährleistungsrechte der Käufer, NJW 2016, 3121
Aus dem Nachrichtenarchiv
Im Januar 2019 erste Dieselfahrer-Klage am BGH, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom10.10.2018, becklink 2011173
OLG Dresden: Fahrer eines Diesel kann Kaufpreis nach Software-Update nicht mindern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.03.2018, becklink 2009220