BGH bestätigt Urteil wegen versuchten Mordes nach gezieltem Anfahren eines Bauarbeiters

Das Landgericht Limburg an der Lahn verurteilte im Dezember 2016 eine Autofahrerin, die zielgerichtet einen Bauarbeiter angefahren hatte, wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Ihre Revision wurde jetzt vom Bundesgerichtshof verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig (Urteil vom 07.02.2018, Az.: 2 StR 171/17).

Nachbarstreit als Auslöser der Tat

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte die Nachbarin der Angeklagten nach einem mehrjährigen Nachbarschaftsstreit den Geschädigten beauftragt, einen 30 cm breiten Teil der Pflasterung vor dem Haus der Angeklagten aufzunehmen, um so die zuvor amtlich festgestellte Überbauung ihres Grundstücks zu beseitigen.

Mit Tötungsabsicht auf gestürzten Bauarbeiter zugefahren

Die telefonisch von ihren Söhnen über die Bauarbeiten informierte Angeklagte fuhr aus Wut über den Rückbau zielgerichtet auf den vor ihrem Haus stehenden Geschädigten zu. Dieser konnte zunächst dem Fahrzeug der Angeklagten ausweichen und stürzte. Die Angeklagte setzte ihr Fahrzeug zurück und fuhr mit Tötungsvorsatz neuerlich auf den Geschädigten zu, wobei ihr Fahrzeug diesen nunmehr erfasste und schwer verletzte.

BGH, Urteil vom 07.02.2018 - 2 StR 171/17

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2018.

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