Nachbarstreit als Auslöser der Tat
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte die Nachbarin der Angeklagten nach einem mehrjährigen Nachbarschaftsstreit den Geschädigten beauftragt, einen 30 cm breiten Teil der Pflasterung vor dem Haus der Angeklagten aufzunehmen, um so die zuvor amtlich festgestellte Überbauung ihres Grundstücks zu beseitigen.
Mit Tötungsabsicht auf gestürzten Bauarbeiter zugefahren
Die telefonisch von ihren Söhnen über die Bauarbeiten informierte Angeklagte fuhr aus Wut über den Rückbau zielgerichtet auf den vor ihrem Haus stehenden Geschädigten zu. Dieser konnte zunächst dem Fahrzeug der Angeklagten ausweichen und stürzte. Die Angeklagte setzte ihr Fahrzeug zurück und fuhr mit Tötungsvorsatz neuerlich auf den Geschädigten zu, wobei ihr Fahrzeug diesen nunmehr erfasste und schwer verletzte.