Beiträge sollen bis 2025 stabil bleiben
Gleichzeitig garantiere das Gesetz die Beitragssatzstabilität: Der Beitragssatz darf nach der geplanten Neuregelung die 20%-Marke bis 2025 nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leiste der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung.
Erweiterung der Mütterrente
Die sogenannte Mütterente werde durch das Rentenpaket erweitert, so die Länderkammer weiter: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen danach künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen.
Bessere Absicherung für Frührentner und Midi-Jobber
Weiterer Bestandteil des Gesetzes sei eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit: Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssten, würden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlaste das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. Hierfür sei die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen.