Schrittweise Anpassung
Ab dem 01.07.2018 soll der Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert in sieben Schritten angeglichen werden: im ersten Schritt auf 95,8% des Westwertes, dann in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7%. Zum 01.07.2024 betrage demzufolge der Rentenwert Ost 100% des Rentenwerts West, teilt die Bundesregierung mit.
Klarstellung bei der Rentenberechnung
Im parlamentarischen Verfahren sei noch eine Klarstellung bei der Rentenberechnung aufgenommen worden, so die Regierung weiter: Sollten die Durchschnittslöhne in den neuen Ländern schneller steigen, mit der Folge, dass die Rentenwerte Ost ebenfalls schneller steigen als in den sieben Schritten vorgesehen, werde die Rente nach dem bisher üblichen Modus angepasst. Oder anders: Ergebe die Berechnung nach der Rentenformel für die neuen Länder einen höheren Wert als in den sieben Schritten vorgesehen, werde eine Rente nach dem höheren Wert gezahlt.
Neubewertung der Arbeitsentgelte
Ab dem 01.01.2019 soll schrittweise auch die Bewertung der Arbeitsentgelte angepasst werden. Damit verringere sich nach und nach die Hochwertung der Verdienste in den neuen Bundesländern, so dass zum 01.01.2025 die Hochwertung ganz entfällt, betonte die Bundesregierung. Ab 2025 werde die Rentenanpassung also auf der Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung erfolgen – und zwar für ganz Deutschland. Die Angleichung werde auf die gesetzliche Unfallversicherung und die Alterssicherung der Landwirte übertragen. Angeglichen würden auch die Beitragsbemessungsgrenzen – ebenfalls in sieben Schritten.