Renten steigen zum 01.07.2018

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 01.07.2018 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 3,22%, in den neuen Ländern um 3,37%. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steige damit auf 95,8% (bisher: 95,7%) des aktuellen Rentenwerts West, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 20.03.2018 mit.

Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes greifen erstmals

Grundlage der Rentenanpassung ist laut Ministerium die Lohnentwicklung. Neu in der diesjährigen Anpassung sei, dass für die neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes greifen, wonach der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen sei, dass er 95,8% des Westwerts erreicht. Kommt es unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern in der Anpassungsformel jedoch zu einem günstigeren Ergebnis, werde dieses angewendet. Das sei in diesem Jahr der Fall, so das Bundesarbeitsministerium. Denn der mit der Lohnentwicklung berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) falle um einen Cent höher aus.

Einheitlicher Rentenwert in Ost und West angestrebt

Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz sei geregelt worden, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 01.07.2024 100% erreichen wird, sodass ab dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird. Sofern die Lohnentwicklung in den neuen Ländern positiver ausfällt, könnte dies aber schon früher der Fall sein. Steigende Löhne und ein hoher Beschäftigungsstand sorgen laut Ministerium weiterhin für eine gute Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente bleibe dadurch ein solides Fundament der Alterssicherung in Deutschland, erklärte der neue Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Höhere Lohnsteigerung im Osten

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrage 2,93% in den alten Ländern und 3,06% in den neuen Ländern. Sie basiere auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibe. Darüber hinaus werde die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend sei.

Nachhaltigkeitsfaktor beeinflusst Rentenanpassung

Neben der Lohnentwicklung wird laut BMAS durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Im Jahr 2018 wirke sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,29 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Außerdem werde durch den sogenannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2017 jedoch nicht verändert habe und die sogenannte "Riester-Treppe" bereits 2013 letztmals zur Anwendung gekommen sei, wirke sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2018 nicht auf die Rentenanpassung aus.

Heil: Stärkung gesetzlicher Rente geplant

Grund für die Rentensteigerung seien die gute Lage am Arbeitsmarkt und die Lohnsteigerungen der Vergangenheit, so Heil. Die gesetzliche Rente sei und bleibe die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland. Diese Säule wird man laut Heil weiter stärken, nämlich mit einer Grundrente, die jahrzehntelangen Einsatz im Arbeitsleben, bei der Pflege und in der Kindererziehung honoriert, mit der Stabilisierung von Rentenniveau und Beitragssatz sowie mit einer weiteren deutlichen Verbesserung der Absicherung bei Erwerbsminderung. Bis 2024 wolle man zudem die Rentenanpassung Ost/West zu 100% geschafft haben, sagte der Minister.

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2018.

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