Disziplinarverfahren gegen AfD-Frau und Richterin Malsack-Winkemann

Gegen die im Zuge der Anti-Terror-Aktion gegen die Reichsbürgerszene verhaftete Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann läuft ein Disziplinarverfahren. Dies habe das Landgericht Berlin eingeleitet, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) dem RBB-Inforadio. Zuvor hatte das Gericht bereits mitgeteilt, dass die 58-Jährige aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschieden sei.

Kreck will Malsack-Winkemann in den Ruhestand versetzen

Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, ist der Geschäftsverteilungsplan per Eilverfügung entsprechend geändert worden. Malsack-Winkemann sei damit vorerst nicht in aktuelle Verfahren eingebunden. Sie stehe aber weiterhin als Bereitschaftsrichterin zur Verfügung. Kreck teilte mit, dass sie einen neuen Anlauf nehmen werde, Malsack-Winkemann in den Ruhestand zu versetzen. So sei Berufung beim Dienstgerichtshof beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt worden gegen eine Entscheidung des VG Berlin. Dieses hatte es im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen.

Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann wurde im Zuge einer bundesweiten Razzia in der sogenannten Reichsbürgerszene verhaftet. Insgesamt ließ die Bundesanwaltschaft 25 Menschen in 11 Bundesländern sowie in Italien und Österreich festnehmen. Die Beschuldigten sollen eine terroristische Vereinigung gebildet haben, die mutmaßlich den Umsturz des politischen Systems in Deutschland vorbereiten wollte.

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2022 (dpa).