DocMorris muss Automatenapotheke in Baden-Württemberg nach nur 2 Tagen wieder schließen

Der Versandhändler DocMorris muss seine umstrittene Automatenapotheke in Baden-Württemberg schon nach gut 48 Stunden wieder schließen. Der Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel sei strengen Anforderungen des Gesetzgebers unterworfen, begründete das Regierungspräsidium Karlsruhe die Entscheidung. Die Abgabe in Hüffenhardt erfolge nicht in einer Apotheke und sei auch nicht von der Versandhandelserlaubnis des in den Niederlanden ansässigen Unternehmens umfasst.

Dorf seit 2015 apothekenlos

DocMorris hatte die lang geplante Abgabestelle von Arzneimitteln in Hüffenhardt in Baden-Württemberg erst am Nachmittag des 19.04.2017 eröffnet. Die Apotheke in dem 2.000-Seelen-Dorf war 2015 geschlossen worden, weil sich kein Nachfolger fand. Online bestellte Arzneimittel wurden in die von DocMorris gemieteten Räume geliefert. Die Beratung sollte per Videochat erfolgen. Mehr als 8.000 Arzneimittel wurden vor Ort in einem Lagerautomaten deponiert, wie er auch in Apotheken zu finden ist. DocMorris-Personal in den Niederlanden sollte per Knopfdruck das jeweils gewünschte Medikament freigeben können, das dann in Hüffenhardt aus dem Automaten gefallen wäre. Vor Ort stand den Kunden allerdings kein Apotheker, sondern nur ein Mitarbeiter zur Verfügung. Beim Regierungspräsidium hatte der Versandhändler nur ein Arzneimittellager angezeigt.

Fremdbesitzverbot steht DocMorris im Weg

DocMorris darf wegen des sogenannten Fremdbesitzverbots als Unternehmen keine Apotheken in Deutschland betreiben. Nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung dürfen Apotheken und bis zu drei Filialen unterhalten. 2007 hatte DocMorris seine erste deutsche Filiale in Saarbrücken eröffnet. Zwei Jahre und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs später wurde die Filiale zunächst geschlossen. Nur die angestellte Apothekerin durfte das Geschäft als Markenapotheke wieder eröffnen.

Regierungspräsidium sieht Verstoß gegen Apothekenbetriebsordnung

Das Abgabeterminal ging dem Regierungspräsidium nun zu weit: Die Automatenabgabe verwische in unzulässiger Weise die Grenze zwischen dem Versandhandel und der Abgabe von Arzneimitteln in einer Präsenzapotheke, hieß es. Letztere unterliege – sowohl, was Räumlichkeiten als auch, was Ausstattung und Fachpersonal angehe – hohen gesetzlichen Anforderungen, die durch das Abgabeterminal umgangen würden. Bei der Prüfung von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel am Terminal beispielsweise werde gegen Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung verstoßen.

Arzneimittelversorgung durch Apotheken in Nachbarorten gesichert

Die Landesapothekerkammer sieht sich in ihrer Rechtsauffassung gestärkt. "Das war für uns ganz klar rechtswidrig", sagte Karsten Diers, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Die Apotheker hatten unter anderem bemängelt, dass Automaten keine Wochenend- und Nachtdienste unterhielten. Die Arzneimittelversorgung in Hüffenhardt, das ist auch die Auffassung des Regierungspräsidiums, sei weiterhin gesichert, da die Bevölkerung eine Rezeptsammelstelle von zwei in den Nachbarorten ansässigen Apotheken nutzen könne.

DocMorris dennoch zuversichtlich

DocMorris will sich unterdessen nicht sofort geschlagen geben. "Wir glauben weiterhin, dass man in Deutschland digitale Projekte zum Wohle aller umsetzen kann", sagte Geschäftsführer Olaf Heinrich.

Redaktion beck-aktuell, 24. April 2017 (dpa).