Regierungskoalition beschließt härtere Gangart gegen “Cum-Ex“-Akteure

Beteiligte an umstrittenen “Cum-Ex“-Steuerdeals mit Milliardenschäden für die Staatskasse sollen deutlich länger als bisher belangt werden können. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD einigten sich nach einem Bericht der “Rheinischen Post“ am 03.12.2020 darauf, die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahren anzuheben. Die Zeit drängt, da viele “Cum-Ex“-Deals nach geltender Rechtslage ab Anfang 2021 verjähren.

Anhebung der Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung auf 15 Jahre

Zuletzt war nur eine Anhebung auf 12 Jahre geplant, nun werden es mehr. Ein Grund: In den Beratungen war es als möglich erachtet worden, dass bei einer 12-Jahre-Vorgabe einige “Cum-Ex“-Profiteure doch noch durchs Raster fallen und strafrechtlich nicht mehr belangt werden könnten. Mit der 15-Jahre-Frist haben die Behörden nun mehr Zeit, die bisher noch im Dunkeln liegenden Fälle zu erkennen und vor Gericht zu bringen. Stand Ende Oktober waren bei der zentral zuständigen Kölner Staatsanwaltschaft 69 Strafverfahren anhängig gegen 927 natürliche Personen, Tendenz steigend. Bundestag und Bundesrat sollen der Änderung noch vor Weihnachten zustimmen.

Milliardenschaden beim Fiskus

Bei “Cum-Ex“-Geschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu wurden rund um den Dividendenstichtag diese Aktien zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten dann Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein hoher Schaden, einer Schätzung zufolge könnte der Fiskus um 30 Milliarden Euro geschröpft worden sein.

Einziehung rechtswidrig erlangter Gewinne auch in verjährten Fällen

Zeitdruck besteht, weil viele “Cum-Ex“-Beteiligte ab dem Jahr 2010 ihre Deals steuerlich geltend gemacht haben - die ersten Fälle wären nach der noch geltenden Rechtslage Anfang 2021 verjährt. Es gibt noch einen zweiten Punkt, der im Rahmen der Neuregelung relevant ist: Rechtswidrig erlangte Gewinne sollen auch in verjährten Fällen eingezogen werden können. Sollte also selbst die 15-Jahre-Frist nicht ausreichen, um Licht ins Dunkel zu bringen, könnten Finanzjongleure danach strafrechtlich nicht mehr belangt werden - ihre “Cum-Ex“-Gewinne zu Lasten der Allgemeinheit müssten sie aber auch danach noch abgeben.

Spitzenpolitiker unterstreichen Null-Toleranz-Linie

“Die Botschaft ist klar“, sagte SPD-Fraktionsvize Achim Post der “Rheinischen Post“. “Wir wollen, dass kein Cum-Ex-Täter mit schwerer Steuerhinterziehung straf- und schadlos davonkommt.“ Sein Pendant in der Unionsfraktion, Andreas Jung, begrüßte die Änderung ebenfalls - er pochte auf “null Toleranz“ bei “Cum-Ex“-Fällen. Auch für Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) ist die Berliner Einigung eine gute Nachricht und eine Bestätigung seiner Haltung - er hatte sich in einer Bundesratsinitiative schon vor längerer Zeit für die 15-Jahre-Frist ausgesprochen.

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2020 (dpa).