4,16 Milliarden Euro Mehreinnahmen in den Jahren 2019 bis 2022 erwartet
Wie die Regierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt, müssen sich entsprechend einer EU-Vorgabe die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die jeweils geltenden Mautsätze würden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt. Das neue Wegekostengutachten decke den Zeitraum 2018 bis 2022 ab und enthalte auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 zusätzlich angelastet werden könnten. Während die Kosten der Luftverschmutzung bereits seit dem Anfang 2015 erhoben würden, sollten die Lärmbelastungskosten nun ergänzt werden. Laut Vorlage sollen mit der Neuregelung in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.
Einführung von Gewichtsklassen und Mautbefreiung für Elektro-Lkw
Mit der Einführung von Gewichtsklassen will die Regierung zudem zwei Entschließungen des Bundestages umsetzen. "Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen soll die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht werden", heißt es in dem Entwurf. Außerdem sei geplant, Elektro-Lkw von der Lkw-Maut zu befreien, um so den Markthochlauf für diese Fahrzeuge zu unterstützen. Diese Mautbefreiung solle in zwei bis drei Jahren anhand der dann vorliegenden Marktgegebenheiten überprüft und entschieden werden, "ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Wegekosten herangezogen werden".
Keine Mautbefreiung für kommunale Müllfahrzeuge
Der Vorlage beigefügt seien auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf und die Gegenäußerung der Bundesregierung. Darin lehne die Regierung die von den Ländern vorgeschlagene Mautbefreiung für "Müllfahrzeuge im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge" ebenso ab wie die Differenzierung der Mautsätze zwischen Tag und Nacht. Auch dem Vorschlag der Länderkammer, nur jene Elektro-Lkw von der Maut zu befreien, deren Reichweite "unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt", stößt bei der Bundesregierung auf Ablehnung.
Mautbefreiung für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge soll erweitert werden
Aufgreifen will die Regierung hingegen Änderungsvorschläge zur Mautbefreiung von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, die bislang "im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h" mautbefreit sind. Vorgeschlagen werde eine Mautbefreiung für "land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h".