Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 beschlossen

Nach drei Jahren finanzpolitischer Ausnahmesituation will die Bundesregierung die Grenzen der Schuldenbremse wieder einhalten. Dies sieht der am Freitag vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 vor. Geplant ist danach die Bereitstellung umfangreicher Mittel, um Folgen der Pandemie und des Ukraine-Konflikts abzufedern. Zukunftsinvestitionen sollen zudem weiter ausgebaut werden.

Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro

Nach dem Entwurf sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vorgesehen, das sind rund 50,6 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Die Neuverschuldung für 2023 wird in dem Entwurf mit 17,2 Milliarden Euro ausgewiesen, in diesem Jahr sind es im Soll 138,9 Milliarden Euro. Die Steuereinnahmen sind mit 362,3 Milliarden Euro veranschlagt, in diesem Jahr liegen sie im Soll bei 328,4 Milliarden Euro. Aus der in den Vor-Corona-Jahren gebildeten Rücklage sollen 2023 40,5 Milliarden Euro entnommen werden, 2024 dann weitere 7,7 Milliarden Euro.

Investitionen in Höhe von 58,4 Milliarden Euro

Als Investitionen sind 58,4 Milliarden Euro ausgewiesen (2022: 51,5 Milliarden Euro). Darin sind laut Bundesregierung Darlehen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro an RST-Trust des IWF (6,3 Milliarden Euro) und den Gesundheitsfonds (eine Milliarde Euro) enthalten, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind. Im Finanzplanungszeitraum sollen Ausgaben und Nettokreditaufnahme (NKA) von niedrigerem Niveau aus steigen. So wird für 2024 aktuell mit Ausgaben in Höhe von 423,7 Milliarden Euro gerechnet (NKA: 12,3 Milliarden Euro), 2026 sollen die Ausgaben dann bei 436,3 Milliarden Euro liegen (NKA: 13,8 Milliarden Euro). Die Steuereinnahmen sollen von 374,5 Milliarden Euro 2024 auf 402,3 Milliarden Euro 2026 steigen. Die Investitionen sollen jeweils um die 52 Milliarden Euro betragen.

Stabilitätsorientierte Finanzpolitik

Die wichtigste Botschaft sei, dass die Bundesregierung nach drei Jahren des haushaltspolitischen Ausnahmezustands wieder den Anspruch habe, innerhalb der Schuldengrenze des Grundgesetzes zu wirtschaften, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der Sondersitzung des Haushaltsausschusses. Damit werde der Weg zurück angetreten zu einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik. Es sei auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Inflation, sagte der Finanzminister. Das klare Bekenntnis zur Stabilität erhalte der Notenbank die Möglichkeit, über geldpolitische Maßnahmen die Inflation zu bekämpfen. Deutschland nehme eine Vorbildfunktion in Europa ein, für viele sei die deutsche Haushaltspolitik ein Referenzpunkt. Lindner verwies in diesem Zusammenhang auch auf die stark gestiegenen Zinsausgaben im nächsten Jahr, die knapp 30 Milliarden Euro betragen sollen.

Auswirkungen des Angriffskriegs gegen die Ukraine

Der Regierungsentwurf 2023 ist durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gezeichnet. Zur Ausfinanzierung der mit dem Entlastungspaket II vereinbarten Unternehmenshilfen seien noch einmal 1 Milliarde Euro etatisiert, erläuterte das Bundesfinanzministerium. Daneben würden die Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung fortgesetzt, unter anderem durch die Ausfinanzierung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 5,4 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem "KfW-Überbrückungsdarlehen Gassicherheit" und 274 Millionen Euro für die Anmietung von schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) zum Import von verflüssigtem Erdgas (LNG). Auch die Förderung internationaler Kooperationen bei grünem Wasserstoff sollen nach den Plänen der Bundesregierung zur Energiesicherheit beitragen und die Energiewende in Deutschland beschleunigen.

In Verkehr und Digitalisierung investieren

Den größten Ausgabenblock der Investitionen bilden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die klassischen Verkehrsinvestitionen. Für 2023 sind in dem Entwurf insbesondere für die Bereiche Straße, Schiene und Wasserstraße rund 18,6 Milliarden Euro und für die Finanzplanjahre ein kontinuierlicher Anstieg auf bis rund 20,8 Milliarden Euro in 2026 vorgesehen. Daneben soll der Rad- und Fußverkehr mit rund 400 Millionen Euro gefördert werden. Die Bundesregierung hat sich ferner darauf verständigt, die frühkindliche Bildung in den Jahren 2023 bis 2024 mit 2 Milliarden Euro zu fördern. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus seien im Jahr 2023 2,5 Milliarden Euro Finanzhilfen für die Länder als Programmmittel berücksichtigt.

Bekämpfung der Corona-Pandemie

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie werde mit einer Vorsorge von 2,2 Milliarden Euro für Impfstoffbeschaffung fortgeführt. Für weitere noch nicht bezifferbare Bedarfe im Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung und des Krieges gegen die Ukraine sei eine globale Krisenvorsorge von 5 Milliarden Euro veranschlagt.

Redaktion beck-aktuell, 1. Juli 2022.