Regierung will Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr verschärfen

Luftsicherheitsrelevante Personen sollen zum Schutz vor Angriffen sogenannter Innentäter künftig einer schärferen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/16428) sehe dazu einen erweiterten Zugriff auf Daten anderer Behörden vor, wie der parlamentarische Pressedienst am 13.01.2020 mitgeteilt hat.

Regierung: Großes Bedrohungspotential durch Innentäter

Die Regierung erläutert in der Vorlage, dass Angriffe von Innentätern eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellten. Mit Innentätern seien Personen gemeint, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs hätten. Zum Schutz vor derartigen Angriffen sehe das Luftsicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Dabei habe die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit des Betroffenen auf Grund einer möglichst umfassenden Gesamtwürdigung des Einzelfalles zu bewerten.

Bessere Überprüfung durch erweiterten Datenzugriff

Nach geltender Rechtslage könnten die Luftsicherheitsbehörden allerdings gewisse sicherheitsrelevante Informationen, die bei anderen Behörden vorhanden seien, nicht im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung berücksichtigen. Dies betreffe Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Mit dem Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen" solle daher dafür gesorgt werden, dass die Luftsicherheitsbehörden entsprechende Befugnisse zur Informationsgewinnung erhalten, damit verbesserte Voraussetzungen für die umfassende Bewertung der Zuverlässigkeit geschaffen werden.

Ermächtigung zu Errichtung eines Luftsicherheitsregisters

Ferner sehe der Entwurf eine Harmonisierung der Regelungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern mit den bestehenden Regelungen für die anderen überprüfungspflichtigen Personengruppen vor. Zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus und zur Vereinfachung des Überprüfungsverfahrens sollen dem Entwurf zufolge zudem die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters geschaffen werden. Schließlich sollen die Möglichkeiten internationaler Kooperation gestärkt werden, "indem eine erweiterte Mitwirkung der Luftsicherheitsbehörden bei Überprüfungen durch ausländische Stellen ermöglicht wird". Der Gesetzentwurf steht am 15.01.2020 in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2020.

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