Regierung will kommunales Vorkaufsrecht stärken

Deutschlands Städte sollen bei angespannter Wohnungslage bezahlbaren Wohnraum besser absichern können. Dazu soll das kommunale Vorkaufsrecht laut einem ersten Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) gestärkt werden, wie mehrere Medien berichten. Danach soll Kommunen ein umfassendes Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten gegeben werden. Das sind städtische Bereiche mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt.

Städtetag lobt Pläne

Der Deutsche Städtetag hat die Pläne begrüßt. "Es ist gut und hilfreich, dass die Städte endlich wieder handlungsfähig werden und Vorkaufsrechte in sozialen Erhaltungsgebieten zurückbekommen sollen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. Insbesondere die großen Städte mit hoher Dynamik auf dem Immobilienmarkt bräuchten diese Möglichkeit. "Denn wir wollen Städte für alle Menschen", sagte Dedy. Er bezeichnete das Vorkaufsrecht als "eines der wesentlichen bodenpolitischen Instrumente" zur Absicherung bezahlbaren Wohnraums.

BVerwG kippte frühere Regelungen

Möglich sein solle, das Vorkaufsrecht in sogenannten Erhaltungsgebieten auszuüben, wenn der Käufer nach Einschätzung der Stadt den Bestand nicht entsprechend erhalten will. Dedy betonte, dass dies der bisherigen Praxis in den Städten entspreche - bis das Bundesverwaltungsgericht im November entschieden habe, dass die Rechtslage für das Vorkaufsrecht nicht dafür reiche. Dies solle nun geändert werden. Zudem sollten Käufer das Vorkaufsrecht der Kommune nur abwenden können, wenn sie etwa mietsteigernde Maßnahmen unterließen. Die jetzigen Gesetzespläne zur Wiederherstellung der Möglichkeiten der Kommunen befinden sich in der üblichen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.

Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2022 (dpa).