Nach dem Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sollen Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Vermieter und Vermieterinnen die Installation von Steckersolargeräten künftig als privilegierte Maßnahme gestatten müssen. Schon jetzt gilt dies bei Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Über das "Wie" des Umbaus sollen die anderen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer nach wie vor mitentscheiden können.
Sie sollen künftig zudem mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass ihre Versammlungen ausschließlich online stattfinden. Der Beschluss soll längstens für drei Jahre gelten. Virtuelle Versammlungen müssen allerdings hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sein.
Wechsel des Anlagenbetreibers soll einfacher vonstattengehen
Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten sind nach dem BGB grundsätzlich nicht übertragbar. Das bereitet in der Praxis Probleme, wenn der Anlagenbetreiber wechselt. Derzeit behilft man sich mit komplizierten vertraglichen Lösungen.
Auch das will das BMJ jetzt ändern, soweit es um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geht. Diese Neuerung ist laut Bundesjustizministerium insbesondere für die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen bedeutsam. Hier spielten beschränkte persönliche Dienstbarkeiten bereits eine wichtige Rolle. Künftig sei dies auch bei der Errichtung von Anlagen zur elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff sowie zur Erzeugung von Strom aus Wasserstoff zu erwarten.