Regierung will Gesetz zur Förderung privater Investitionen in Entwicklungsländern prüfen

Die Bundesregierung will die Ausarbeitung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes prüfen, um verstärkt nachhaltige private Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern. Dies geht aus ihrer Antwort (BT-Drs. 19/4098) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/3775) der FDP-Fraktion hervor, wie der parlamentarische Pressedienst am 10.09.2018 mitteilte.

Bundesentwicklungsminister kündigte Investitionsgesetz an

Angekündigt habe ein solches Gesetz im Juli 2018 Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU). Das Entwicklungsinvestitionsgesetz solle ihm zufolge sicherstellen, dass künftig Verluste aus in afrikanischen Entwicklungsländern gelegenen Betriebstätten hierzulande steuerlich verrechnet werden können. Außerdem sollten Rücklagen für Investitionen in Afrika steuerlich begünstigt werden.

Regierung: Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Afrikas unterstützen

Die Bundesregierung schreibe, sie wolle "mit enger parlamentarischer Begleitung" die Erarbeitung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes prüfen. Es sei ihr erklärtes Ziel, besonders die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Afrikas zu unterstützen. Die verstärkte Mobilisierung privater Investitionen in Entwicklungsländern könne dazu wesentlich beitragen, genauso wie zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Steuerlich zu privilegierende Entwicklungsländer bestimmen

Im Rahmen der vereinbarten Prüfung werde zu bestimmen sein, auf welche Länder mögliche Maßnahmen eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes angewendet werden könnten, heiße es in der Antwort weiter. Dies betreffe auch die möglichen Kriterien für die Auswahl der Länder. 

Redaktion beck-aktuell, 10. September 2018.