Bundesentwicklungsminister kündigte Investitionsgesetz an
Angekündigt habe ein solches Gesetz im Juli 2018 Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU). Das Entwicklungsinvestitionsgesetz solle ihm zufolge sicherstellen, dass künftig Verluste aus in afrikanischen Entwicklungsländern gelegenen Betriebstätten hierzulande steuerlich verrechnet werden können. Außerdem sollten Rücklagen für Investitionen in Afrika steuerlich begünstigt werden.
Regierung: Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Afrikas unterstützen
Die Bundesregierung schreibe, sie wolle "mit enger parlamentarischer Begleitung" die Erarbeitung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes prüfen. Es sei ihr erklärtes Ziel, besonders die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Afrikas zu unterstützen. Die verstärkte Mobilisierung privater Investitionen in Entwicklungsländern könne dazu wesentlich beitragen, genauso wie zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
Steuerlich zu privilegierende Entwicklungsländer bestimmen
Im Rahmen der vereinbarten Prüfung werde zu bestimmen sein, auf welche Länder mögliche Maßnahmen eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes angewendet werden könnten, heiße es in der Antwort weiter. Dies betreffe auch die möglichen Kriterien für die Auswahl der Länder.