Europa befinde sich angesichts des weiter andauernden Krieges in der Ukraine nach wie vor in einer Phase, in der unerwartet Risiken entstehen könnten, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Die Strom- sowie die Gas- und Wärmepreisbremsen hätten im Winter 2022/2023 dazu beigetragen, die Erwartungen der Letztverbraucherinnen und -verbraucher zu stabilisieren. Dies dürfte beruhigend auf die Energiemärkte gewirkt haben.
Die Energiepreisbremsen sind nach dem Strompreisbremsengesetz und dem Erdgas- und Wärmepreisbremsengesetz bis 31.12.2023 befristet. Verlängert werden können sie jeweils durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung.