Cook-Insolvenz Anlass für Reformüberlegungen
Die Verpflichtung der Tourismusbranche, ihre Kunden gegen Insolvenzrisiken abzusichern, und der Bundesregierung, dies gesetzlich zu regeln, ergibt sich aus einer EU-Richtlinie. Den Versicherungsschutz gewährleistet bisher die Zürich Gruppe, die nach geltender Rechtslage allerdings nur bis zu einer jährlichen Obergrenze von 110 Millionen Euro einspringen muss. Die Großpleite des Reiseanbieters Thomas Cook 2019, die einer aktuellen Schätzung des Versicherers zufolge allein einen Schaden von 287 Millionen verursacht hat, hat diese Regelung indes als völlig unzureichend erwiesen. Über eine Reform wird seither verstärkt nachgedacht.
Mischmodell derzeit favorisiert
Seit Ende 2019 liege das Gutachten einer Unternehmensberatung vor, in dem mehrere Modelle zur Diskussion gestellt würden, berichtet die Bundesregierung. Im Gespräch seien neben einer "reinen Versicherungslösung", wie sie bisher gilt, zwei weitere Modelle, zum einen eine "reine Fondslösung", bei der die Unternehmen der Branche in einen gemeinsamen Topf einzahlen würden, sowie eine Mischvariante aus beiden. Letztere werde derzeit favorisiert, hieß es, wobei die Ausgestaltung noch offen sei. Denkbar sei, dass im Insolvenzfall die Versicherung die von den Kunden angezahlten oder vollständig geleisteten Buchungsentgelte erstatten könnte, während der Fonds die Kosten der Rückführung gestrandeter Urlauber zu finanzieren hätte. Möglich sei aber auch, die Versicherung den Gesamtschaden bis zu einer bestimmten Höhe tragen zu lassen, oberhalb deren dann der Fonds einspringen müsste.
Cook-Geschädigte warten auf ihr Geld
Die Geschädigten der Thomas-Cook-Pleite warten bisher noch auf ihr Geld. Die Rede sei von 200.000 Buchungen und 500.000 Betroffenen, hieß es im Tourismusausschuss. Zugesagt sei ihnen, dass der Versicherer für 17,5% des Schadens geradesteht, soweit er die Buchungsentgelte betrifft, und die Bundesregierung den Rest zuschießt. Strittig sei nach wie vor, ob der Versicherer auch Rückführungskosten zu tragen hat.
Regierung verweist auf Komplexität der Schadensabwicklung
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Schadensabwicklung eine komplexe Operation, weshalb sie auch bisher noch nicht zum Abschluss habe kommen können. Dies liege an der "Masse verschiedener Fallkonstellationen" wie auch an "Datenschutzfragen", hieß es: "Wir wollen zwar schnell sein, aber hier in diesem Fall wollen wir sehr genau sein." Zu hoffen sei, dass "in den nächsten Wochen" ein Internet-Portal freigeschaltet werden könne, wo Betroffene Gelegenheit haben sollen, ihre Forderungen anzumelden und auch den Stand der Abwicklung zu verfolgen.