Regierung verschärft Richtlinien für Rüstungsexporte

Nach monatelangem Ringen hat sich die Bundesregierung auf eine Verschärfung der fast 20 Jahre alten Richtlinien für den Export von Rüstungsgütern verständigt. Unter anderem soll die Lieferung von Kleinwaffen in Länder außerhalb der Nato und der EU ganz verboten und der Verbleib exportierter Waffen stärker kontrolliert werden. Allerdings ist auf Wunsch der Union auch eine Förderung der europäischen Kooperationen im Rüstungsbereich im zehnseitigen Entwurf für die neuen Richtlinien verankert. Am 26.06.2019 soll die Beschlussvorlage des Bundeswirtschaftsministeriums vom Kabinett verabschiedet werden.

Unter Kanzler Schröder beschlossene restriktive Richtlinien als Grundlage

Über die Einigung hatte zuerst die "Funke"-Mediengruppe berichtet. Die Einigung erfolgt auf den letzten Drücker. Eigentlich wollten Union und SPD schon Ende 2018 neue Exportrichtlinien vorlegen. Nach dem Scheitern dieses Zeitplans versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Dezember 2018 im Bundestag, bis Mitte 2019 zu einer Einigung zu kommen. Die neuen Grundsätze basieren auf den bestehenden Richtlinien aus dem Jahr 2000, die damals von der rot-grünen Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) beschlossen wurden. Sie zählen bereits zu den restriktivsten Regelwerken für Rüstungsexporte weltweit.

Export von Kleinwaffen in Drittländer wird verboten

Die jetzt vorgenommenen Ergänzungen betreffen vier Punkte. "So soll der Export von Kleinwaffen in Drittländer grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden", heißt es in den neuen Exportrichtlinien. Diese Verschärfung war der SPD besonders wichtig. Kleinwaffen wie Maschinengewehre oder Panzerfäuste gelten als die tödlichsten Waffen in Konflikten. Schon 2018 wurde ihre Ausfuhr in Drittländer außerhalb von Nato und EU kaum noch von der Bundesregierung genehmigt. Der Wert der gebilligten Ausfuhren in diesem Bereich sank um 97% von 15,1 auf 0,4 Millionen Euro.

Mehr Kontrolle über Waffenverbleib und bei Ausfuhr von Technologie für Produktionsstätten im Ausland

Die Kontrolle des Verbleibs von exportierten Waffen wird verschärft. Damit soll vor allem das Risiko einer Weiterverbreitung in Konfliktgebiete gemindert werden. "Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Endverwender bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt", heißt es in den Richtlinien. Auch die Ausfuhr von Technologie für Produktionsstätten im Ausland soll stärker kontrolliert werden. Es soll künftig sorgfältig geprüft werden, ob "der Aufbau von ausländischer Rüstungsproduktion ermöglicht wird, die nicht im Einklang mit der in diesen Grundsätzen niedergelegten restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung steht".

Lockerung der Rüstungsexportregeln nicht ausgeschlossen

Für die Union ist besonders wichtig, dass die Bündnisfähigkeit Deutschlands durch die restriktive Rüstungsexportpolitik nicht beschädigt wird. Das findet sich nun in der Einleitung wieder. Dort heißt es, die Bundesregierung sei bestrebt, "die internationale Kooperations- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen sowie europäische Kooperationen im Rüstungsbereich zu fördern". In diesem Passus könnte eine Lockerung der Rüstungsexportregeln stecken.

Kritik von Frankreich und Großbritannien: De-Minimis-Regelung soll Lösung bringen

Allerdings muss mit den Bündnispartnern noch ausgehandelt werden, wie dieser Punkt umgesetzt werden soll. Vor allem Frankreich und Großbritannien beschweren sich, dass die deutsche Exportpolitik gemeinsame Rüstungsprojekte blockiert. Derzeit laufen Gespräche mit Frankreich über ein Abkommen, das hier eine Lösung bieten soll. Denkbar ist beispielsweise, dass Komponenten bis zu einem bestimmten Anteil am Gesamtprodukt geliefert werden dürfen, ohne dass die strengen deutschen Regeln gelten. Eine solche sogenannte De-Minimis-Regelung ist in den neuen Richtlinien enthalten.

Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2019 (dpa).