Keine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags geplant
Die Bundesregierung verweist auf ihre Herbstprojektion, in der für dieses Jahr eine Inflationsrate von 3% und im kommenden Jahr von 2,2% erwartet wird. Zur Entlastung der Strompreise seien überdies in diesem Jahr Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt auf das EEG-Konto erfolgt. Die Bundesregierung kann auch keine Notwendigkeit erkennen, eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags zu empfehlen. Auch für eine Erhöhung der Regelbedarfe in der Grundsicherung gebe es keine Anhaltspunkte, denn Kosten für Unterkunft und Heizung würden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gesondert gewährt.