Gesetzentwurf über Änderungen bei Pkw-Maut vorgelegt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (BT-Drs.:18/11237) vorgelegt, um die Ende 2016 erzielte Einigung mit der EU-Kommission, die wegen der Einführung der Pkw-Maut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte, umzusetzen und zügig mit der Erhebung der Pkw-Maut in Deutschland beginnen zu können. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 28.02.2017 mit.

Änderung der Preise für Kurzzeitvignetten und höhere Steuerentlastung für besonders emissionsarme Fahrzeuge

Dazu sollen insbesondere die Preise für Kurzzeitvignetten geändert werden. Zudem sollen die im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommenen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten Fahrzeuge erhöht werden, "um eine noch stärkere ökologische Lenkungswirkung zu erzielen", wie die Bundesregierung schreibt. Laut der Vorlage sollen Zehntagesvignetten nun abhängig von Motorleistung und Schadstoffausstoß 2,50 Euro, 4 Euro, 8 Euro, 14 Euro oder 20 Euro kosten. Der günstigste Fall sehe nach dem geltenden, derzeit aber nicht angewendeten Infrastrukturabgabengesetz 5 Euro vor. Eine Zweimonatsmaut solle zwischen 7 Euro und 40 Euro kosten. Hier sehe der günstigste Fall bislang 16 Euro vor.

Redaktion beck-aktuell, 1. März 2017.