Regierung: Patientenakte wird stufenweise eingeführt

Die Vorbereitungen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zur Einführung der elektronische Patientenakte sollen planmäßig bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage könnten die Krankenkassen ihren Versicherten elektronische Patientenakten anbieten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3528) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/3269) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die elektronische Patientenakte solle dabei stufenweise eingeführt werden, heißt es in der von der Bundestagspressestelle am 31.07.2018 veröffentlichten Antwort weiter.

Wichtige Impulse von Kassenprojekten erwartet

Die zuvor laufenden Projekte einzelner Kassen könnten dabei wichtige Impulse zur geplanten Nutzung der elektronischen Patientenakten in der Telematikinfrastuktur liefern, heißt es laut Mitteilung in der Antwort weiter. Versicherte sollen dabei künftig die Möglichkeit bekommen, allen berechtigten Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verfügung zu stellen.

gematik legt Anforderungen fest

Die dabei zu erfüllenden Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit würden laut Regierung durch die gematik festgelegt. Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen dürften nur dann aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wenn die Festlegungen der gematik zur Interoperabilität beachtet würden.

Einführung in mehreren Stufen

Die elektronische Patientenakte soll laut Mitteilung stufenweise eingeführt werden. In der ersten Stufe sollen etwa Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Hinzu kommen elektronische Arztbriefe. In der ersten Stufe gehe es vor allem darum, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu ermöglichen, heißt es in der Antwort der Regierung. In weiteren Umsetzungsstufen sollen dann "Komfort- und Leistungsfunktionen" ergänzt werden.

Nutzung elektronischer Patientenakte ist freiwillig

Für die Nutzung der elektronischen Patientenakten gelte das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Versicherten könnten selbst entscheiden, ob sie die Technik nutzen möchten, welche Daten auf der Akte gespeichert und wem sie zugänglich gemacht würden, so die Regierung.

Redaktion beck-aktuell, 1. August 2018.