Regierung macht Weg frei für E-Scooter

Bis zum Frühsommer 2019 will die Bundesregierung durch eine Verordnung die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen wie etwa Elektro-Tretrollern (E-Scooter) am Straßenverkehr geregelt haben. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), am 13.03.2019 vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages deutlich.

Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange erfasst

Von der Verordnung erfasst werden sollen Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen. Laut dem Verordnungsentwurf sollen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf km/h grundsätzlich Radwege befahren und ab Vollendung des 14. Lebensjahrs genutzt werden können. Fahrzeuge mit bis zu zwölf km/h dürfen auf Fußwegen und ab zwölf Jahren genutzt werden. Eine Zulassungspflicht sieht der Verordnungsentwurf nicht vor, wohl aber eine Versicherungspflicht. Was Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange angeht – wie etwa Elektro-Skateboards –, so sei eine entsprechende Verordnung im Verkehrsministerium derzeit in Arbeit, erläuterte der Staatssekretär.

SPD und Union zufrieden mit Regelungen

Dass es nun einen Verordnungsentwurf für Elektrokleinstfahrzeuge gibt, wurde während der Sitzung von allen Fraktionen begrüßt. In der inhaltlichen Bewertung gab es jedoch Unterschiede. Die Unionsfraktion kann nach Aussage ihres Vertreters mit dem Entwurf gut leben. Es sei sehr sinnvoll, die Elektrokleinstfahrzeuge als Teil des bundesweiten Mobilitätskonzeptes zu implementieren, sagte er. Die gefundenen Regelungen seien unbürokratisch und würden dennoch den Blick auf die Verkehrssicherheit werfen. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Verordnungsentwurf "angemessen und pragmatisch". Schon jetzt seien diese Fahrzeuge unterwegs, sagte ein Fraktionsvertreter. Daher würden rechtliche Grundlagen – etwa in der Frage des Versicherungsschutzes – benötigt.

AfD-Fraktion verwundert über Gehwegnutzung

Bei der AfD-Fraktion zeigte man sich verwundert darüber, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit unter zwölf km/h Gehwege nutzen dürfen sollen. Das entspräche nicht den von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einer Studie ausgewiesenen Empfehlungen, sagte der Fraktionsvertreter.

FDP rügt geplante Versicherungspflicht

Nach Auffassung der FDP-Fraktion hätte man die Zulassung unbürokratischer regeln können. Gerade die Versicherungspflicht führe dazu, dass die jungen Menschen im ländlichen Raum, die man als Nutzer der Elektrokleinstfahrzeuge "für die letzte Meile" habe erreichen wollen, eben nicht erreiche, kritisierte die Fraktionsvertreterin.

Linksfraktion: Verkehrsfläche neu aufzuteilen

Elektrokleinstfahrzeuge können nach Ansicht der Linksfraktion durchaus zu einer Reduktion des Individualverkehrs betragen. Allerdings müsse der Platz dafür bereitgestellt werden. Dazu sei eine Anpassung der Flächenaufteilung zwischen Autos, Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeug-Nutzern nötig. Ähnlich sahen das die Grünen, die Kritik daran übten, dass auch Gehwege genutzt werden sollen. Es brauche grundsätzlich eine Debatte, welchem Verkehrsträger wieviel Platz zugestanden werden sollte, sagte der Fraktionsvertreter.

Bilger verteidigt Versicherungspflicht

Staatssekretär Bilger machte deutlich, dass die Bundesregierung eine "Evaluierung dieser neuen Mobilitätsform" vorsehe. Auf den Vorwurf eingehend, der Verordnungsentwurf sei zu bürokratisch, sagte der Staatssekretär, es sei richtig und wichtig, dass die auch von einigen Verbänden geäußerten Befürchtungen berücksichtigt würden. Dazu gehöre auch die bewusste Entscheidung für eine Versicherungspflicht. Laut Bilger sollen die Kosten dafür pro Jahr bei unter 23-Jährigen durchschnittlich 90 Euro betragen, bei über 23-Jährigen 60 Euro.

Redaktion beck-aktuell, 14. März 2019.