Regierung lehnt Cannabis-Freigabe ab

Die amtierende Bundesregierung lehnt eine Legalisierung von Cannabis weiterhin entschieden ab. Dies berichtete am 28.12.2017 der parlamentarische Pressedienst. Die Gesundheitsgefahren durch Cannabis-Missbrauch gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden seien medizinisch erwiesen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie habe die Risiken des Cannabis-Konsums zu Rauschzwecken erneut bestätigt, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 19/310) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/181) der FDP-Fraktion.

Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Fokus

Eine nicht geringe Zahl von Personen suche wegen eines problematischen Cannabis-Gebrauchs die Einrichtungen der Suchthilfe auf. Das Cannabis-Verbot diene dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Modellprojekte in Münster und Berlin abgelehnt

Nach Angaben der Bundesregierung haben bislang zwei Kommunen Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel beantragt: Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und die Stadt Münster. Beide Anträge seien vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt worden.

Verstoß gegen Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes

Der Grund sei jeweils ein Verstoß gegen den Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gewesen. Die Modellprojekte trügen weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei, noch seien sie zur Verhinderung des Missbrauchs von Betäubungsmitteln sowie zur Verhinderung von Drogenabhängigkeiten geeignet.

1,2 Millionen Konsumenten

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, konsumieren schätzungsweise rund 1,2 Millionen Bürger im Alter zwischen 18 und 64 Jahren Cannabis mindestens zehn Mal im Jahr. Rund 630.000 Bürger zählen dabei zu den häufigen Nutzern. Sie konsumieren Cannabis mindestens 60 Mal im Jahr.

Ausgabe von Cannabis als Medizin nunmehr möglich

Der Bundestag hat im Januar 2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10902) beschlossen, der die reguläre Ausgabe von Cannabis als Medizin ermöglicht. Demnach könnten schwer kranke Patienten auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden. Zuvor konnte die Droge Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des BfArM als Heilmittel genutzt werden.

Redaktion beck-aktuell, 3. Januar 2018.

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