Zivilprozess zukunftsfest gestalten
Der Zivilprozess müsse im Licht der fortschreitenden Digitalisierung unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundsätze zukunftsfest gestaltet werden, damit er auch weiterhin praxistauglich sei, heißt es in der Antwort der Regierung (BT-Drs. 19/32270) auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/32035). Maßstab aller Reformen müsse sein, dass die hohe Qualität der Rechtsprechung beibehalten sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Ziviljustiz erhalten bleibt.
Vereinfachung weiterer Verfahrensabläufe durch Digitalisierung möglich
Weiter heißt es in der Antwort, im Bereich des Zivilverfahrens könnten über die bis spätestens 2026 flächendeckend verpflichtende elektronische Aktenführung, den bereits auf den Weg gebrachten Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs sowie den Einsatz von Videoverhandlungen auch in Güteverhandlungen hinaus weitere Verfahrensabläufe durch Nutzung neuer technischer Möglichkeiten vereinfacht werden. Das Bundesjustizministerium prüfe daher fortwährend die Notwendigkeit, gesetzliche Vorgaben für die Durchführung von Zivilprozessen anzupassen. Vor diesem Hintergrund begrüße die Bundesregierung ausdrücklich, dass nicht nur die Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses", sondern auch Praktikerinnen und Praktiker aus der Justiz und die Rechtswissenschaft sich an den Überlegungen zur Modernisierung des Zivilverfahrens beteiligen und konkrete Vorschläge zur Umsetzung unterbreiten.