Regensburger Ex-OB wegen Bestechlichkeit verurteilt

Das Landgericht Regensburg hat den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs in einem Fall der Bestechlichkeit zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Von weiteren Vorwürfen wurde er am 17.06.2020 freigesprochen. In dem Prozess ging es um Parteispenden von Bauunternehmern an Wolbergs' damaligen SPD-Ortsverein im Kommunalwahlkampf 2014. Der mitangeklagte Bauunternehmer wurde wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Gericht sieht keine willkürliche Aufspaltung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall Wolbergs eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert, der Verteidiger auf Verfahrenseinstellung beziehungsweise Freispruch plädiert. Den Vorwurf des Angeklagten und der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft habe einseitig in Richtung Schuld ermittelt, ließ der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl nicht gelten. Zur Kritik, dass zwei getrennte Prozesse geführt worden sind, sagte Kimmerl, die Kammer habe es für angemessen gehalten, nur ein Verfahren zu führen, sehe aber keine willkürliche Aufspaltung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, um Wolbergs zu belasten. Dieser Umstand sei aber bei der Strafzumessung berücksichtigt worden.

Verurteilung wegen Vorteilsnahme bereits im Juli 2019

In einem ersten Korruptionsprozess war Wolbergs im Juli 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt und von sämtlichen weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Von einer Strafe sah das Gericht ab.

LG Regensburg, Urteil vom 17.06.2020

Redaktion beck-aktuell, 17. Juni 2020 (dpa).