Gericht sieht keine willkürliche Aufspaltung des Verfahrens
Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall Wolbergs eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert, der Verteidiger auf Verfahrenseinstellung beziehungsweise Freispruch plädiert. Den Vorwurf des Angeklagten und der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft habe einseitig in Richtung Schuld ermittelt, ließ der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl nicht gelten. Zur Kritik, dass zwei getrennte Prozesse geführt worden sind, sagte Kimmerl, die Kammer habe es für angemessen gehalten, nur ein Verfahren zu führen, sehe aber keine willkürliche Aufspaltung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, um Wolbergs zu belasten. Dieser Umstand sei aber bei der Strafzumessung berücksichtigt worden.
Verurteilung wegen Vorteilsnahme bereits im Juli 2019
In einem ersten Korruptionsprozess war Wolbergs im Juli 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt und von sämtlichen weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Von einer Strafe sah das Gericht ab.