Vergabe von Wohnimmobilienkrediten soll erleichtert werden

Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes beschlossen. Mit der geplanten Neuregelung werden Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgenommen. Die bestehenden Regelungen würden präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern, betonte das Bundesfinanzministerium.

Unsicherheiten im Zusammenhang mit Kreditvergabe sollen reduziert werden

Klargestellt werde, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf. Außerdem soll ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, dass – wie bisher schon – die Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten Immobilienverzehrkredite anwendbar sind. Dies soll dazu beitragen, die Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen zu beheben, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

BaFin soll Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen an bestimmte Vorgaben knüpfen können

Mit dem Gesetzentwurf will der Bund zudem die Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität, des Internationalen Währungsfonds und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken umsetzen, zusätzliche Instrumente einzuführen, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestimmte Vorgaben für die Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen festsetzen kann, wie zum Beispiel eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert. Diese präventiven Vorgaben zielten darauf ab, zu risikoreiche Finanzierungen zu vermeiden und Gefahren für die Finanzstabilität abzuwehren. Der Gesetzentwurf betrifft nur Kredite für Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber für Umbau und Renovierung. Zudem sind Anschlussfinanzierungen, Kleindarlehen und Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau von den Vorgaben ausgenommen.

Zunächst aber drohende Risiken für Funktionsfähigkeit des Finanzsystems und Finanzstabilität einzuschätzen

Nach der geplanten Neuregelung solle die BaFin eine Einschätzung der drohenden Risiken für die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems und für die Finanzstabilität vornehmen, bevor die Instrumente zum Einsatz kommen. Bei ihrer Entscheidung soll sie sich auf einschlägige Analysen und Bewertungen der Deutschen Bundesbank stützen. Die BaFin werde zudem Vertreter der Kreditwirtschaft und verschiedener Ressorts anhören und den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unterrichten. Falls die Instrumente aktiviert werden, treffe die BaFin zusätzliche Anordnungen zu Freikontingenten und Bagatellgrenzen.

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.