Für den Import von Metallen wie Zinn und Wolfram aus Konfliktgebieten gelten künftig strengere Vorschriften. Der Bundestag hat am 05.03.2020 einen Gesetzentwurf zur Durchführung der europäischen Verordnung (EU) 2017/821 beschlossen (BT-Drs. 19/15602). Danach müssen die betroffenen Unternehmen unter anderem ihre Lieferketten offenlegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die eingeführten Rohstoffe ohne Zwangs- und Kinderarbeit gewonnen wurden und dass die Gewinne nicht in die Taschen bewaffneter Milizen fließen.
Offenlegung der Lieferketten und Einführung eines Risikomanagementsystems
Zinn, Wolfram und Tantal werden unter anderem für die Herstellung von Computern und Mobiltelefonen benötigt. Sie werden jedoch oftmals in Konfliktgebieten wie dem Ostkongo abgebaut, was ihnen den Beinamen "Konfliktmineralien" eingebracht hat. Für die rund 200 deutschen Unternehmen, die diese Materialien in nennenswertem Umfang einführen, gelten in Zukunft zusätzliche Pflichten wie die Offenlegung ihrer Lieferketten und die Einführung eines Risikomanagementsystems.
Redaktion beck-aktuell, 6. März 2020 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Teicke/Rust, Gesetzliche Vorgaben für Supply Chain Compliance, - die neue Konfliktminerale-Verordnung, CCZ 2018, 39
Heße/Klimke, Die EU-Verordnung zu Konfliktmineralien - ein stumpfes Schwert? EuZW 2017, 446
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundeskabinett beschließt Durchführung der Konfliktminerale-Verordnung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.11.2019, becklink 2014619