Regelbedarfe in Grundsicherung und Sozialhilfe steigen

Wer Grundsicherung und Sozialhilfe bezieht, bekommt ab 2018 mehr Geld. Dies ergibt sich aus der "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018" (RBSFV 2018), die am 06.09.2017 das Kabinett passiert hat. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, steigt der Regelsatz für Einpersonenhaushalte von 409 auf 416 Euro. Paare erhalten mit 374 Euro jeweils sechs Euro mehr. In Einrichtungen steigt der Regelbedarf von 327 Euro auf 332 Euro.

Bundesrat muss noch zustimmen

Kindern zwischen 14 und 17 Jahren stehen künftig 316 Euro zu. Zwischen sechs und 13 Jahren erhalten sie 296 Euro (jeweils plus fünf Euro). Zwischen null und fünf Jahren liegt der Regelsatz ab 2018 bei 240 Euro. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Redaktion beck-aktuell, 6. September 2017.

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