Ausweitung des Verbraucherschutzes
Nach den neuen Bestimmungen sei ein Betreiber eines Reiseportals künftig wie ein Pauschalreiseanbieter in der Pflicht. Diese Haftung gelte auch dann, wenn ein Reisebüro eine individuelle Reise mit mehreren Elementen zusammenstellt, also beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel und einem Mietwagen.
Verbesserungen für Individualreisende
Darüber hinaus regele die Reform des Reiserechts als neue Kategorie auch die "Vermittlung verbundener Reiseleistungen". Hierbei werde ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt. Die neuen Regelungen verpflichteten Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung.
Mehr Schutz für Tagesreisen
Der Bundestag hat mit seiner Beschlussfassung auch Tagesreisen ab einem Wert von 500 Euro in den Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts mit einbezogen. Damit kam er dem Bundesrat entgegen, der sich in seiner Stellungnahme für einen verbesserten Schutz von Tagesreisen ausgesprochen hatte. Außerdem werde auf Anregung der Länder das Widerrufsrecht bei Pauschalreisen verständlicher geregelt. Der Bundespräsident muss das Gesetzt jetzt noch unterzeichnen. Es soll zum 01.07.2018 in Kraft treten.