Reform des Reiserechts passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am 07.07.2017 die Umsetzung der geänderten Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Sie erweitert den bei Pauschalreisen geltenden Verbraucherschutz auf solche Reisen, die sich der Kunde im Internet selbst zusammenstellt und soll damit zeitgemäßer werden. Der Bundestag hatte die Reform bereits am 01.06.2017 beschlossen.

Ausweitung des Verbraucherschutzes

Nach den neuen Bestimmungen sei ein Betreiber eines Reiseportals künftig wie ein Pauschalreiseanbieter in der Pflicht. Diese Haftung gelte auch dann, wenn ein Reisebüro eine individuelle Reise mit mehreren Elementen zusammenstellt, also beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel und einem Mietwagen.

Verbesserungen für Individualreisende

Darüber hinaus regele die Reform des Reiserechts als neue Kategorie auch die "Vermittlung verbundener Reiseleistungen". Hierbei werde ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt. Die neuen Regelungen verpflichteten Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung.

Mehr Schutz für Tagesreisen

Der Bundestag hat mit seiner Beschlussfassung auch Tagesreisen ab einem Wert von 500 Euro in den Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts mit einbezogen. Damit kam er dem Bundesrat entgegen, der sich in seiner Stellungnahme für einen verbesserten Schutz von Tagesreisen ausgesprochen hatte. Außerdem werde auf Anregung der Länder das Widerrufsrecht bei Pauschalreisen verständlicher geregelt. Der Bundespräsident muss das Gesetzt jetzt noch unterzeichnen. Es soll zum 01.07.2018 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017.

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