Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat am 14.10.2020 den Gesetzentwurf für eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon können nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die coronabedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Gelockerter Maßstab bei Überschuldungsprüfung

Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes weitergehende Erleichterungen geschaffen werden: Sie sollen ab dem 01.01.2021 zwar wieder der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung unterliegen. Allerdings werde der Überschuldungsprüfung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt.

Rechtssicherer Weg zu eigenverwaltungsbasierten Sanierungsoptionen

Daneben würden auch die Sanierungsmöglichkeiten des bestehenden Rechts fortentwickelt. Es soll nach Mitteilung des Ministeriums sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Bestellung eines Insolvenzverwalters in den sogenannten Eigenverwaltungsverfahren grundsätzlich nur gut und solide vorbereiteten Vorhaben vorbehalten bleibt. Diesen Unternehmen soll aber zugleich ein rechtssicherer Weg zu den eigenverwaltungsbasierten Sanierungsoptionen eröffnet werden.

Kein Grund mehr für Inanspruchnahme ausländischer Verfahren durch deutsche Unternehmen

Durch die vorgeschlagenen Ergänzungen und Fortentwicklungen soll das deutsche Recht nach den Vorstellungen der Regierung mit den Rechtsordnungen Schritt halten, deren Sanierungsrecht in der Vergangenheit immer wieder auch deutsche Unternehmen angezogen habe. Künftig solle es keinen Grund mehr für die Inanspruchnahme ausländischer Verfahren durch deutsche Unternehmen geben.

Redaktion beck-aktuell, 14. Oktober 2020.