Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 26.02.2019 die mit den EU-Ministern vorläufig vereinbarte umstrittene Reform der EU-Urheberrechtsvorschriften gebilligt. Die endgültige Abstimmung im Europäischen Parlament finde nach Mitteilung des Parlaments in der Plenarsitzung vom 25. bis 28.03.2019 statt. Die zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates getroffene Vereinbarung solle sicherstellen, dass die im Urheberrecht festgelegten Rechte und Pflichten auch im Internet gelten, erläutert das Parlament. Die Gesetzgeber hätten sich auch dafür eingesetzt, dass das Internet ein Raum der Meinungsfreiheit bleibe. Ausschnitte aus Nachrichtenartikeln könnten so weiterhin geteilt werden, ebenso wie Gifs und Memes.
Rechteinhaber sollen bessere Vergütungsvereinbarungen aushandeln können
Die vereinbarten Maßnahmen sollen die Möglichkeiten der Rechteinhaber (insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren sowie von Nachrichtenverlagen) verbessern, bessere Vergütungsvereinbarungen für die Nutzung ihrer auf Internetplattformen angebotenen Werke auszuhandeln. Der Text besage auch, dass die vereinbarten Regeln nicht für das nicht-kommerzielle Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub gelten. Außerdem würden Start-up-Plattformen weniger Verpflichtungen unterliegen als etablierte Plattformen, erläutert das Europäische Parlament.
Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2019.
Aus der Datenbank beck-online
Pfennig, Forderungen der deutschen Urheber und ausübenden Künstler zum Reformprozess des Urheberrechts der EU, ZUM 2018, 252
Brauneck, EU-Urheberrechtsreform: Umverteilung für Verleger und Pflichten für Online-Dienste unionsrechtmäßig?, EuZW 2017, 450
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