Reform des Baugesetzbuches soll Tierwohl stärken

Die geplante Reform des Baugesetzbuches soll auch Änderungen für mehr Tierwohl enthalten. Darauf einigten sich Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Julia Klöckner (CDU). Das Bundesbauministerium wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem unter anderem bauliche Änderungen erleichtert werden, wenn sie dem Tierwohl dienen und nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 11.11.2019.

Bau- und planungsrechtliche Hürden bremsen Stallumbauten häufig aus

Um höhere Tierwohlstandards, die von Verbrauchern gefordert werden, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um- oder neu bauen. Dem stehe aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg, bescheiden die Minister. Bestehende Stallanlagen verlören beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen wolle, dürfe nicht ausgebremst werden. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gibt und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliert. 

Klöckner will Zielkonflikte zwischen Gesetzen und mehr Tierwohl lösen

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärte, mehr Tierwohl dürfe nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Verbesserungen müssten erleichtert werden. Deshalb würden bestehende Vorschriften im Baugesetzbuch so geändert, dass Zielkonflikte zwischen Bau- und Umweltgesetzen sowie mehr Tierwohl gelöst werden können und Bauernfamilien mehr Planungssicherheit erhalten.

Stallumbauten ohne großen Aufwand bald möglich

Stallumbauten, die für mehr Platz und bessere Bedingungen sorgen, sollen laut Klöckner für die Landwirte künftig ohne großen Aufwand umsetzbar sein. Und weiter erklärte die Ministerin: "Wir wissen, dass sie dazu bereit sind. Wer investiert und Geld in die Hand nimmt, den wollen wir zudem unterstützen. Dazu gehört auch, dass wir die Umbauten finanziell fördern – die Kosten für mehr Tierwohl kann nicht allein eine Bauernfamilie stemmen. Bessere Bedingungen für die Nutztiere müssen uns als Gesamtgesellschaft etwas wert sein. Da dürfen wir die Landwirte nicht alleine lassen.“

Gesetzentwurf soll noch 2019 kommen

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches soll noch 2019 vorgelegt werden. Er baut auf den Empfehlungen der Baulandkommission vom Juli 2019 auf. Neben den genannten Änderungen im Interesse des Tierwohls soll der Bau von mehr bezahlbarem Wohnraum erleichtert werden. Dazu sollen die Instrumente der Kommunen zur Baulandmobilisierung gestärkt und verbessert werden. Außerdem sollen Flexibilisierungen und Erleichterungen für die Regelungen im Bereich der Innenentwicklung umgesetzt werden, heißt es dazu in der Pressesmitteilung weiter.

Redaktion beck-aktuell, 12. November 2019.