Um Müttern und Vätern nach einer Trennung die gemeinsame Betreuung ihrer Kinder zu erleichtern, will die Bundesregierung das Unterhaltsrecht modernisieren. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FDP hervor. Die derzeitige Gesetzeslage, dass nach einer Scheidung grundsätzlich ein Elternteil die Kinder betreut und der andere Unterhalt zu entrichten hat, stamme aus den 1950er Jahren des letzten Jahrhunderts. Dieser Bereich stehe "seit Längerem auf dem Prüfstand", heißt es in dem Papier, über das zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte.
FDP fordert schnellere Anpassung geltenden Rechts an Realität
Den Freidemokraten gehen die Reformbemühungen allerdings nicht schnell genug. Obwohl das Problem bekannt sei, gehe die Regierung das Vorhaben "nur ausgesprochen zögerlich an", kritisierte der FDP-Bundestagsabgeordnete Daniel Föst. Mit dem sogenannten Residenzmodell ("einer betreut, einer bezahlt") bleibe das Recht derzeit "weit hinter der gelebten Realität zurück".
Redaktion beck-aktuell, 26. Juli 2018 (dpa).