Neuer § 127 StGB geplant
Der Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet" sehe vor, einen neuen § 127 in das StGB einzufügen. Wer eine Handelsplattform im Internet betreibe, deren Zweck darauf ausgerichtet sei, die Begehung von bestimmten rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern, soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können. Bei gewerbsmäßigem Handeln solle der Strafrahmen bei sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe liegen.
Abschließender Katalog rechtswidriger Taten
Welche rechtswidrigen Taten erfasst seien, sei abschließend aufgeführt. Dazu gehörten jegliche Verbrechen – also Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden seien – sowie unter anderem der Handel mit Kinderpornografie, Betäubungsmitteln, Waffen, Sprengstoff, Falschgeld, gefälschten Ausweisen und gestohlenen Kreditkartendaten.
Bisher mögliche Beihilfe-Strafbarkeit greift häufig nicht
Zwar stelle das geltende Strafrecht diese Taten unter – zum Teil – hohe Strafen. Die Strafrahmen für die Verbreitung von Kinderpornografie würden durch den derzeit im Bundestag beratenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder nochmals deutlich erhöht. Plattformbetreiber, deren Foren oder Online-Marktplätze für diese Taten genutzt würden, könnten sich der Beihilfe schuldig machen. Wenn dem Betreiber allerdings keine Kenntnis von den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden könne, könne es bisher an dieser Beihilfe-Strafbarkeit fehlen – etwa bei vollautomatisiert betriebenen Plattformen. Daher bedürfe es einer Ergänzung der strafrechtlichen Regelungen.
TK-Überwachung und Onlinedurchsuchung bei gewerbsmäßiger Begehung
Neben der Einführung des neuen Straftatbestandes sollen zugleich effektive Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden. Bei gewerbsmäßiger Begehung sollen die Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung eingesetzt werden können. Ermittlungen gegen die Betreiber solcher kriminellen Plattformen seien bisher oft schwierig gewesen, wenn diese sich ahnungslos gaben, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).