Referentenentwurf: Inflationsausgleich für berufliche Betreuerinnen und Betreuer

Berufliche sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen ebenso wie Betreuungsvereine eine Sonderzahlung erhalten, um ihre inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastung abzufedern. Ein Referentenentwurf, den das Bundesjustizministerium heute veröffentlicht hat, sieht pro Betreuung 7,50 Euro monatlich bzw. für ehrenamtliche Betreuungen 24 Euro jährlich vor. Dies soll für die Jahre 2024 und 2025 gelten.

Die Zahlung von 7,50 Euro pro Monat und pro geführter Betreuung orientiert sich laut Ministerium am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kom­munen vom 22.04.2023 entsprechend der im Vergütungsgesetz 2019 heran­gezogenen Bemessungsgrundlage TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst).

Durch die Ausgestaltung als monats­weise Zahlung pro geführte Betreuung solle eine gerechte Mittelverteilung erreicht werden. Die Sonderzahlung solle zusammen mit der quartalsweisen Vergütungsfestsetzung beim zuständigen Betreuungsgericht geltend gemacht werden. Die Sonderzahlung enthebe nicht von der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung der Vergütung bis Ende 2024.

Weniger Bürokratie im Ehrenamt

Der Gesetzentwurf sehe daneben eine Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) vor, um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten. Mit einer Änderung des § 21 BtOG könne die zustän­dige Behörde die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nun aus­drücklich auch selbst einholen. So würden bürokratische Hürden für potentielle ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer beseitigt.

Der Gesetzentwurf soll laut Ministerium als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamen­tarische Verfahren eingebracht werden.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juli 2023.

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