Geplante Entlastungen
Laut Bundesfinanzministerium soll das Steuerentlastungsgesetz 2022 insbesondere Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23.02.2022 umsetzen. Zur Entlastung werde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01.01.2022 angehoben. Ferner werde der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 01.01.2022 erhöht. Zudem werde die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) auf 38 Cent rückwirkend ab dem 01.01.2022 vorgezogen.