Die Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister richten sich nach dem mit der jeweiligen Amtshandlung verbundenen Aufwand. Die geplante Gebührenerhöhung begründet das Bundesjustizministerium vor allem damit, dass seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen sind. Die Anpassung soll den Ländern helfen, weiterhin den "Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung" gerecht zu werden.
Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versendet. Das Ministerium weist darauf hin, dass die interessierten Kreise bis zum 30. August 2024 Zeit für Stellungnahmen haben, die auch auf der Website veröffentlicht werden.