Referendum: Mehrheit in Kansas für Recht auf Abtreibung

Nach einem Referendum im US-Staat Kansas zeichnet sich eine klare Mehrheit für ein weiterhin von der Verfassung geschütztes Abtreibungsrecht ab. Bei einem gegenteiligen Ausgang hätte das regionale Parlament wahrscheinlich ein Gesetz verabschiedet, nach dem auch in Kansas Schwangerschaftsabbrüche weitgehend verboten wären. Währenddessen geht das US-Justizministerium rechtlich gegen den Bundesstaat Idaho wegen einer dort geplanten Verschärfung des Abtreibungsrechts vor.

Aktivisten feiern Abstimmungsergebnis in Kansas

Die Einwohner des Bundesstaats im Mittleren Westen hatten am Dienstag per Referendum abgestimmt, ob das Recht auf Abtreibung aus der Verfassung entfernt werden sollte. Nach einer Auszählung von 90% der Stimmen lag der Anteil der "Nein"-Stimmen laut "New York Times" am späten Dienstagabend (Ortszeit) bei 59,2%. Auch weitere US-Medien berichteten über den mehrheitlich negativen Ausgang des Referendums. Aktivisten für das Abtreibungsrecht feierten die Abstimmung als deutliches Zeichen des Wählerwillens an die Politik. Die Wähler in Kansas stellten sich damit hinter die große Mehrheit der Amerikaner, die das gesetzliche Recht auf Abtreibung unterstützten, erklärte die Präsidentin der Gruppe Naral, Mini Timmaraju.

Kansas Zufluchtsort für Schwangere aus anderen Bundesstaaten

Das Referendum in Kansas ist die erste Abstimmung dieser Art, seit das Oberste Gericht der USA im Juni das bis dahin verfassungsmäßig geschützte Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten gekippt hat. In Kansas sind Schwangerschaftsabbrüche bis etwa zur 22. Woche erlaubt. Damit ist der selbst mit konservativer Mehrheit regierte Bundesstaat eine Art Zufluchtsort für Schwangere aus nahen Bundesstaaten wie Missouri, Oklahoma oder Texas, in denen Abtreibung mittlerweile bis auf wenige Ausnahmen verboten ist.

US-Justizministerium verklagt Idaho

Das US-Justizministerium geht währenddessen rechtlich gegen den Bundesstaat Idaho wegen einer dort geplanten Verschärfung des Abtreibungsrechts vor. Justizminister Merrick Garland sagte gestern in Washington, sein Ressort habe Klage eingereicht gegen die Pläne in Idaho, Abtreibungen in fast allen Fällen zu verbieten, auch in medizinischen Notfällen für Schwangere. Die Regelung, die dort Ende August in Kraft treten solle, sehe lediglich eine Ausnahme für Fälle vor, in denen das Leben einer Frau in Gefahr sei, nicht aber für Fälle, in denen eine Abtreibung notwendig sei, um eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit einer Frau zu verhindern.

Ministerium rügt Verstoß gegen Bundesrecht

Aus Sicht des US-Justizministeriums verstößt dies gegen Bundesrecht. Denn alle Krankenhäuser, die bestimmte staatliche Mittel bekämen, seien verpflichtet, Patienten in der Notaufnahme die notwendige "stabilisierende Behandlung" zukommen lassen, um ihr Leben zu retten oder ernsten Schaden für ihre Gesundheit abzuwenden. Und unter bestimmten Umständen sei als solche "stabilisierende Behandlung" eben ein Schwangerschaftsabbruch zwingend notwendig. "Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um sicherzustellen, dass schwangere Frauen die medizinische Notfallbehandlung erhalten, auf die sie nach Bundesrecht Anspruch haben", sagte Garland. "Und wir werden die Abtreibungsgesetze in den Bundesstaaten genau prüfen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Bundesrecht vereinbar sind."

Supreme Court kippte Recht auf Abtreibung

Der Oberste US-Gerichtshof hatte Ende Juni das seit fast 50 Jahren bestehende Recht auf Abtreibung gekippt und argumentiert, es sei nicht in der Verfassung verankert. Da es kein landesweites Gesetz gibt, das das Recht zum Schwangerschaftsabbruch schützt, liegt die Gesetzgebung nun bei den Bundesstaaten. Vor allem republikanisch regierte US-Staaten versuchen nun, möglichst schnell restriktive Abtreibungsregelungen zu verankern. Die Regierung von US-Präsident Joe Biden hatte die Entscheidung des Supreme Courts scharf kritisiert und angekündigt, sich auf allen denkbaren Wegen für das Recht auf Abtreibung einzusetzen. Die Klage gegen Idaho ist ein Beispiel dafür.

Gitta Kharraz, 3. August 2022 (dpa).