Jahrelang stritten ein Frankfurter Designerbüro und Ikea wegen Verletzung von Designrechten um den Bettenklassiker "Malm" des schwedischen Möbelunternehmens. Nun ist der Rechtsstreit beendet. Die Klage sei zurückgezogen worden, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf dpa-Anfrage. Dies spreche dafür, dass sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben.
Frankfurter "Mo" und "Malm" fast identisch
Auf Anfrage wollte sich das Frankfurter Designerbüro zum Ende des Rechtsstreits nicht äußern. Ikea Deutschland erklärte sich für Auskünfte zu diesem Fall nicht zuständig. Das Frankfurter Designerbüro e15 hatte das schwedische Möbelhaus in Erklärungsnot gebracht. Ihr Bett "Mo" sehe nicht nur fast genauso aus wie "Malm", es sei auch zuerst da gewesen, hatten die Frankfurter erklärt. Das Design des Massivholz-Bettes "Mo" wurde 2002 beim Patentamt geschützt. Ikea vertreibt "Malm" seit 2003 in Deutschland. Nach Darstellung des schwedischen Konzerns war ein sehr ähnliches Vorläufer-Modell namens "Bergen" parallel zu "Mo" entstanden. Sogar der Bundesgerichtshof hatte sich mit dem Fall beschäftigt. Er hatte ältere Urteile aufgehoben und den Fall an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Das war vor drei Jahren.
Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2020.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts – Bettgestell, GRUR 2018, 72
Hartwig, Die Rechtsprechung zum Designrecht in den Jahren 2016 und 2017, GRUR 2018, 682
OLG Düsseldorf, Vorbenutzung und Doppelschöpfung im Geschmacksmusterrecht, GRUR-RS 2016, 17791
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH verweist Designstreit um Ikea-Bettgestell "Malm" an Vorinstanz zurück, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.06.2017, becklink 2007118