EU-Kommission will unverzügliche Anwendung
Während das Parlament immer wieder darauf gepocht hatte, dass der Rechtsstaatsmechanismus ab Jahresbeginn Anwendung finden müsse, hatte die EU-Kommission erklärt, zunächst Leitlinien hierfür erarbeiten zu wollen. Auch ein Urteil zur Klage Polens und Ungarns gegen die Klausel wolle man abwarten, bevor Kürzungen von EU-Geldern vorgeschlagen würden.
EU-Parlament: Eilverfahren ohne aufschiebende Wirkung
Durchschnittlich dauern Verfahren am EuGH rund eineinhalb Jahre. Bei einem beschleunigten Verfahren, das das Europaparlament beantragen will, sind es immer noch zehn Monate. Die Abgeordneten betonten in ihrem Beschluss, das Verfahren habe keine aufschiebende Wirkung für die Anwendung der Klausel.