Rechtsstaatsmechanismus: EU-Parlament droht mit Untätigkeitsklage

Das EU-Parlament erhöht in der Debatte um die Klausel zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen den Druck auf die EU-Kommission. Sollte diese bis Juni die Leitlinien zur Anwendung der Verordnung nicht vorgelegt haben, will das Parlament wegen Untätigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Darauf haben sich die Abgeordneten am Donnerstag geeinigt.

EU-Kommission will unverzügliche Anwendung

Während das Parlament immer wieder darauf gepocht hatte, dass der Rechtsstaatsmechanismus ab Jahresbeginn Anwendung finden müsse, hatte die EU-Kommission erklärt, zunächst Leitlinien hierfür erarbeiten zu wollen. Auch ein Urteil zur Klage Polens und Ungarns gegen die Klausel wolle man abwarten, bevor Kürzungen von EU-Geldern vorgeschlagen würden.

EU-Parlament: Eilverfahren ohne aufschiebende Wirkung

Durchschnittlich dauern Verfahren am EuGH rund eineinhalb Jahre. Bei einem beschleunigten Verfahren, das das Europaparlament beantragen will, sind es immer noch zehn Monate. Die Abgeordneten betonten in ihrem Beschluss, das Verfahren habe keine aufschiebende Wirkung für die Anwendung der Klausel.

Redaktion beck-aktuell, 26. März 2021 (dpa).