Parlament droht mit Klage vor dem EuGH
Die Behörde soll damit dazu gebracht werden, die neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Staaten unverzüglich anzuwenden. Mit dem Verfahren können EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt gekürzt werden, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht. Reagiert die EU-Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten zufriedenstellend auf Sassolis Aufforderung, will das Parlament offiziell Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.
EU-Kommission hat Untätigbleiben vereinbart
Aus dem Europaparlament gibt es seit Monaten Kritik daran, dass die seit Jahresanfang gültige Regelung bisher keine Anwendung gefunden hat. Die EU-Kommission soll einer Einigung der Staats- und Regierungschefs zufolge aber eigentlich erst dann tätig werden, wenn der EuGH über eine Klage von Ungarn und Polen gegen die neue Regelung entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade von wichtigen EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben. Der EuGH-Entscheid aber liegt noch weit in der Zukunft.